Aktuelles
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1.14 SB
Stabsfunktion 1.1 Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Fachstelle Ehrenamt + Engagement
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77688
Fax: 08151 148-11688
Zimmer: OG.111
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1.15 SB
Stabsfunktion 1.1 Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Fachstelle Ehrenamt + Engagement
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77392
Fax: 08151 148-11392
Zimmer: OG.111
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Zuständige Stelle im Landratsamt:
Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Stabsfunktion 1.1
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77260
Fax: 08151 148-11250
E-Mail: presse@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_1
Zimmer: OG.108
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Ausschreibung zur Verleihung des Integrationspreises 2024 der Regierung von Oberbayern
Auslobung Integrationspreis 2024 der Regierung von Oberbayern.
Auslobung Integrationspreis 2024[PDF, 58 kB]
Bewerbungsschluss ist Freitag, der 14. Juni 2024.
Bewerbungen können über das neugestaltete Online-Verfahren eingereicht werden:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/88230/88231/leistung/leistung_51383/index.html
Ehrenamtspreis der Versicherungskammer Stiftung
Die Versicherungskammer-Stiftung wird auch in diesem Jahr unter dem Motto »Ehrenamt bewegt! Ehrenamt setzt Impulse - Engagiert in die Zukunft« herausragendes gemeinnütziges Engagement in Bayern und der Pfalz würdigen, das nachhaltige zukunftsfähige Impulse oder Konzepte umsetzt, die beispielhaft für andere sein können – egal ob in großen Organisationen oder kleineren Vereinen.
Der Ehrenamtspreis ist insgesamt mit einem Preisgeld von 45.000 Euro dotiert. Ausgezeichnet werden können auch Projekte, welche die inhaltliche wie technische Weiterentwicklung des Ehrenamts fördern, um zukunftsfähig zu bleiben, oder erfolgreich neue Mitglieder gewonnen haben.
Es sind Bewerbungen aus allen Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements möglich.
Die Frist wurde nun bis zum 15. März 2024 verlängert!
Freistaat Bayern übernimmt GEMA-Gebühren von ehrenamtlichen Organisationen
Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr. Davon profitieren alle ehrenamtlichen Organisationen. Die Vereine können ihre Veranstaltungen auf dem Portal der GEMA anmelden. Der Freistaat deckt die Kosten für alle Vereine ab, sowohl mit und ohne bestehenden GEMA-Rahmenvertrag.
Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsblatt zum neuen GEMA-Vertrag auf den Seiten des Sozialministeriums und auf Ehrenamt AKTUELL - Bayerische Ehrenamtsbeauftragte (bayern.de).
Wir freuen uns sehr über diese Bekanntgabe, denn dies bedeutet eine echte Unterstützung für freiwillig Engagierte. Dieser Entbürokratisierungsschub wird die Ehrenamtlichen spürbar entlasten!