Das Landrats-Amt Starnberg in Leichter Sprache
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224.4 SB
Team 224 Soziale Beratung
Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen / Behindertenbeauftragte
Moosstraße 18b
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77682
Fax: 08151 148-11682
Zimmer: 305
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Zuständige Stelle im Landratsamt:
Team 222
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77306
Fax: 08151 148-11614
E-Mail: soziales@lra-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222
Zimmer: OG.145
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
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Diese Internet-Seite gehört dem Landrats-Amt Starnberg.
Das Landrats-Amt Starnberg
ist zuständig für den ganzen Landkreis Starnberg.
Das heißt:
Das Landrats-Amt Starnberg
ist zuständig für die Stadt Starnberg.
Und für alle Gemeinden im Landkreis Starnberg.
Das Landrats-Amt Starnberg hat verschiedene Aufgaben.
Das Landrats-Amt Starnberg setzt zum Beispiel Gesetze um.
Und das Landrats-Amt Starnberg setzt Beschlüsse um.
Diese Gesetze und Beschlüsse
gelten für den Landkreis Starnberg.
Das Landrats-Amt Starnberg will das Leben für alle
im Landkreis Starnberg immer besser machen.
Deshalb ist das Landrats-Amt ein Ansprech-Partner
für die Menschen im Landkreis Starnberg.
Dabei ist das Landrats-Amt Starnberg immer
freundlich zu allen Menschen im Landkreis Starnberg.
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