Bildungs- und Teilhabeleistungen
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Durch das Bildungspaket sollen Anspruchsberechtigte eine Unterstützung erhalten, damit Kinder und Jugendliche beispielsweise Mitglied eines Sportvereins werden, Freizeitangebote in Anspruch nehmen, am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, Kindertagesstätten (Kitas) oder dem Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen und Klassenfahrten dabei sein können.
Wer ist Anspruchsberechtigt?
Empfänger von
- Arbeitslosengeld II
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung)
oder - Asylbewerberleistungen
Welche Leistungen können übernommen werden?
- Pauschalbeträge pro Schuljahr für den Schulbedarf von Schülerinnen und Schülern
- Kosten für eintägige Ausflüge
- Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
- Kosten für eine Nachhilfe
- Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Kosten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (15,- € monatlich)
Wo muss der Antrag gestellt werden?
-
Familiennamen von A - D; Vertretung Frau Rehm
223.4 SB
Fachbereich 22 Sozialwesen
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77729
Fax: 08151 148-11729
E-Mail: katrin.schroefele@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.161
-
Familiennamen von E - Mi; Vertretung Frau Rehm / Frau Schröfele
223.7 SB
Team 223 Soziale Hilfen II
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77945
Fax: 08151 148-11945
Zimmer: OG.161
-
Familiennamen von Mj - Z; Vertretung Frau Schröfele
223.3 SB
Fachbereich 22 Sozialwesen
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77982
Fax: 08151 148-11982
Zimmer: OG.178
»Empfänger von Asylbewerberleistungen wenden sich bitte direkt an ihren zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich Sozialwesen.